Angaben gemäß § 5 TMG:

Genehmigungs- und andere Gebühren, die der Friedhofseigentürmer erhebt, sind im Preis nicht inbegriffen; sie sind vom Besteller direkt an die Friedhofsverwaltung zu entrichten.
Nur schriftliche Vereinbarungen zwischen Besteller und Lieferfirma haben Gültigkeit.

Die angegebenen Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten. Störungen im Wirtschaftsleben und ungünstiges Wetter können u. U. eine Überschreitung der Lieferfrist erforderlich machen.

Die Preise verstehen sich in bar, ohne jeden Abzug. Zahlbar innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum. Bei Zahlungsverzögerung über 30 Tagen werden Mahn- und Bearbeitungsgebühren erhoben und Verzugszinsen berechnet. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Lieferfirma. Etwaige Reklamationen über die Arbeiten und die Rechnungsaufstellung müssen beim Auftragnehmer innerhalb 8 Tagen nach Rechnungserhalt eingehalten sein. Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Erfüllungsort und Gerichtsstand: Stuttgart Bad Cannstatt.

 

Das zur Verwendung kommende Gestein wird in Korn und Farbe möglichst zusammenpassend ausgewählt. Verschiedenartigkeiten in Körnung, Abweichung in Farbe und Gefüge sowie Flecken, Adern und Schattierungen sind keine Materialfehler sondern Naturgebilde, die nicht beanstandet werden können.

Ferner berechtigen geringfügige Maßabweichungen, welche das genaue Passen und richtige Verhältnis nicht stören, nicht zur Beanstandung. Muster können nur als ungefähre Durchschnittsmuster gelten.

Für Schäden an der Bepflanzung durch Arbeiten an der Grabstätte wird keine Haftung übernommen.

Das Anbringen von Firmenemblemen auf gelieferte Grabmale ist branchenüblich und wird nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch unterlassen.

Die auf Grund einer Bestattung entfernten Grabmale und sonstiges Grabzubehör werden in unserem Lager in der Regel für eine Dauer von 12 Monaten kostenlos eingelagert, insofern die Wiedererstellung durch unsere Firma erfolgt. Wird das Grabmal und sonstiges Zubehör von einer Fremdfirma abgeholt oder muss wegen Neukauf bei einer Fremdfirma alles entsorgt werden, werden ab dem Tag der Entfernung Lagergebühren und Bereitstellungskosten erhoben. Die Entsorgungskosten werden nach Rauminhalt und Gewicht gesondert berechnet.

Durch Auftragserteilung erkennt der Besteller die Bedingungen an.